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   LAG Rheinland-Pfalz, 28.10.2010 - 9 Ta 230/10   

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https://dejure.org/2010,22541
LAG Rheinland-Pfalz, 28.10.2010 - 9 Ta 230/10 (https://dejure.org/2010,22541)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.10.2010 - 9 Ta 230/10 (https://dejure.org/2010,22541)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - 9 Ta 230/10 (https://dejure.org/2010,22541)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 48 Abs 2 BRAO, § 120 Abs 4 ZPO
    Prozesskostenhilfe: Aufhebung der Beiordnung eines Rechtsanwalts aus wichtigem Grund

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der Beiordnung eines Rechtsanwalts aus wichtigem Grund; Aufhebungsantrag eines Rechtsanwalts bei bloßer Unkenntnis des Aufenthaltsortes der Partei und fehlender Bereitschaft zur Weiterleitung von Unterlagen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 48 Abs. 2; ZPO § 120 Abs. 4
    Aufhebung der Beiordnung eines Rechtsanwalts aus wichtigem Grund; unbegründeter Aufhebungsantrag des Rechtsanwalts bei bloßer Unkenntnis des Aufenthaltsortes der Partei und fehlender Bereitschaft zur Weiterleitung von Unterlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 19.07.2006 - 3 AZB 18/06

    Prozesskostenhilfe - Zustellung im Überprüfungsverfahren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.10.2010 - 9 Ta 230/10
    Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, das Mandat sei mit Erlass des Urteils im Ausgangsverfahren abgeschlossen, ist darauf hinzuweisen, dass jedenfalls dann, wenn der Prozesskostenhilfeantrag durch den Prozessbevollmächtigten der Partei gestellt wurde, Zustellungen im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens, auch im Rahmen der Nachprüfung nach § 120 Abs. 4 ZPO, an diesen vorzunehmen sind (vgl. BAG 19.7.2010 -3 AZB 18/06- NZA 2006, 1128).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.07.2007 - 8 Ta 177/07

    Prozesskostenhilfe: Aufhebung der Beiordnung eines Rechtsanwaltes aus wichtigem

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.10.2010 - 9 Ta 230/10
    Die gegen die Ablehnung der beantragten Aufhebung seiner Beiordnung als Anwalt vom Verfahrensbevollmächtigten des Klägers erhobene sofortige Beschwerde ist nach § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO statthaft (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, B.v. 12.7.2007 -8 Ta 177/07-, juris).
  • OLG Hamm, 15.12.2017 - 2 WF 204/17

    Rechtsanwaltsbeiordnung

    Nach § 48 Abs. 2 BRAO kann der Verfahrensbevollmächtigte beantragen, die Beiordnung aufzuheben, wenn hierfür wichtige Gründe vorliegen (vgl. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - 9 Ta 230/10 - zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 04.10.2022 - 11 WF 159/22

    Entpflichtung des beigeordneten Rechtsanwalts im Scheidungsverfahren wegen

    Nach § 48 Abs. 2 BRAO kann der Verfahrensbevollmächtigte beantragen, die Beiordnung aufzuheben, wenn hierfür wichtige Gründe vorliegen (vgl. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - 9 Ta 230/10 - zitiert nach juris).
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